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Liebe Mitglieder und Sportler in den Aquakursen,
in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten, wie wir im Falle eines krankheitsbedingten Fernbleibens oder Fernbleibens aus wichtigen privaten Gründen zur Kurstunde entscheiden.
Wir unterscheiden als Rehasportverein folgende mögliche Szenarien:
Geschlossener Babyschwimmkurs
Sie nehmen mit Ihrem Kind an einem unserer geschlossenen Babyschwimmkurse teil. Fallen Sie wegen privaten Verhinderungen oder Krankheit aus, so findet keine Kompensation in Form von zusätzlichen Terminen oder Rückerstattung durch uns statt.
AQUASPORT – Mitgliedschaft – Aquagymnastik
Sie sind Vereinsmitglied in der Abteilung Aquasport in einem unserer 45 min Aquagymnastikkurse mit einer Mitgliedschaftsdauer von 1 Quartal oder 1 Jahr. Fallen Sie hier wegen privaten Verhinderungen oder Krankheit aus, findet keine Kompensation in Form von zusätzlichen Terminen oder Rückerstattung durch uns statt.
Rehabilitationssport im Wasser – Vorlage einer Verordnung
Sie nehmen auf Basis einer Rehasportverordnung regelmäßig an einem unserer Aquagymnastikkurse teil. Ihre Verordnung und Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Verordnungszeitraums. Nicht eingelöste Einheiten verlieren nach Ende des Verordnungszeitraums ihre Gültigkeit und können nicht eingelöst werden. Fallen Sie entschuldigt oder unentschuldigt wegen privaten Verhinderungen oder Krankheit mehr als 6 Wochen aus, so verlieren Sie Ihren Platz in Ihrer Aquagymnastikgruppe. Sie können sich gerne erneut auf die Warteliste schreiben lassen. Fallen Sie wegen Krankheit oder privaten Verhinderungen aus wird dennoch Ihr Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12,00 Euro monatlich berechnet. Im Falle der Streichung aus dem aktiven Aquagymnastikkurs erhalten Sie auch eine Kündigung durch den Verein. Ab Gültigkeit der Kündigung werden keine weiteren Mitgliedsbeiträge erhoben.
Die Begründung für unsere Vorgehensweise:
Wir als Leistungsgeber verpflichten uns Ihnen, dem Leistungsnehmer, wöchentlich einen Platz in der Schwimmhalle Bühlau inkl. Eintritt sowie einen Trainer, der Sie in Ihren Übungen anleitet, zur Verfügung zu stellen.
Ausnahmen stellen Ferienzeiten dar, da hier generell die Nutzung des Lehrschwimmbeckens durch Vereine durch die Dresdener Bäder GmbH untersagt wird.
Fallen Sie innerhalb Ihres Vertrages aus, so haben wir keine Möglichkeit kurzfristig für Ihren Platz einen Ersatzteilnehmer einzuplanen. Da wir als Leistungsgeber unsere vertraglichen Pflichten erfüllt sehen, kommt für uns die Erbringung einer Ersatzleistung nicht in Frage.
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Auch für unsere Sportfreunde mit Rehasportverordnungen bieten wir ab sofort eine günstige Mitgliedschaft von monatlich 12,00 Euro bei Vorlage einer Rehasportverordnung an. Die Rehasportkurse sind fortlaufende Kurse. Bei der Durchführung der Rehasportkurse hält sich das SPORTZENTRUM Hochland e.V. streng an die Qualitätsstandards und die Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Link –> DOWNLOAD Qualitätstandards BAR und DOWNLOAD Rahmenvereinbarung BAR
Rehasport darf von jedem Arzt verordnet werden. Der Rehasport unterliegt nicht der Heilmittelverordnung, ist damit also budgetneutral für den verordnenden Arzt. In der Regel werden je nach Diagnose und Schwere der Krankheit 50 Übungseinheiten à 45 Minuten für einen Zeitraum von 18 Monaten von den Krankenkassen übernommen.
Kosten: 12 € im Monat für die freiwillige Mitgliedschaft im SPORTZENTRUM Hochland e.V.. Die Vorteile der Mitgliedschaft:
- individuelle Bewegungsberatung nach Indikation
- schneller Beginn – wir garantieren, dass Sie schnellstmöglich mit dem Sport in der Reha-Gruppe beginnen können
- die Mitgliedschaft kann für das Bonusprogramm der Krankenkasse anerkannt werden
- bevorzugte Teilnahme an Vereinsaktivitäten (vergünstigte Teilnahmegebühren, bevorzugte und garantierte Teilnahmemöglichkeit)
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Beim Babyschwimmen steht die Freude an der Bewegung im Wasser im Vordergrund. Der Kurs ist für Kinder um den 6. Lebensmonat besonders gut geeignet, da sie sich bewusst aktiv und spielerisch mit einbringen und es den Eltern somit leichter machen, zu erkennen, woran sie besonders viel Freude haben. In Ausnahmefällen auch frühestens ab dem 4. Lebensmonat. Da hier aber damit zu rechnen ist, dass die Eigenaktivität reduziert ist, ist dies bei der vorherrschenden Wassertemperatur nicht zu empfehlen.
Der Kurs findet in der Schwimmhalle Bühlau statt. Der Kursleiter informiert Sie während des Kurses, zu welchen Kursterminen es möglich sein wird, Ihren Partner oder eine andere Schwimmbegleitperson mitzubringen. Damit die ganze Familie die Möglichkeit hat, die Freude am Wasser mit dem Baby zu teilen, werden die Übungen an diesen Partnerterminen so angeboten, dass Sie zu Zweit mit dem Papa, einem Großelternteil oder Tante, Onkel, Pate mit ihrem Kind im Wasser Spaß haben dürfen. Bitte beachten Sie, dass die Babies kein Schwimmen lernen. Ihr Kind baut die Angst vor dem Element Wasser ab und bekommt ein positives Körpergefühl dafür. Dadurch haben die Kinder einen positiven Effekt auf ihre Organe und die Atmung.
Kosten: Mitgliedschaft für 1 Quartal 110,00 €
Alter: Babies und Kleinkinder von 5-12 Monate
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In diesen Kursen werden sie fit gemacht!!!
Das Training im Wasser fällt durch die Abnahme der Körperschwere leichter. Dadurch trainieren Sie effektiver. Übungen, die ihnen an Land schwer fallen, können sie durch die Eigenschaften des Wassers, wie z.B. dem Auftrieb, leichter durchführen. Sie beugen Rückenschmerzen vor bzw. lindern diese. Durch den Wasserwiderstand ist es Ihnen möglich die Muskulatur zu kräftigen. Eine besondere Eigenschaft ist, dass man nach dem Training keinen Muskelkater bekommt, weil das Wasser gleichzeitig eine massierende, durchblutungsfördernde Wirkung besitzt. Jeder kann in seinem individuellen Tempo trainieren.
Das Becken in der Schwimmhalle Dresden-Bühlau ist auch für Nichtschwimmer geeignet.
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Vereinsmitgliedschaft für Babyschwimmen à 30 min wöchentlich für
1 Quartal 110,00 Euro oder Gutschein der AOK
Vereinsmitgliedschaft für Aquagymnastik à 45 min wöchentlich für
1 Quartal 120,00 Euro
1 Jahr – 350,00 Euro
Vereinsmitgliedschaft bei Vorlage
einer Rehasportverordnung 12,00 Euro / Monat (freiwillige Mitgliedschaft lt. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)
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